Der vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Entwurf zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Rederzhausen-Nord" im Stadtteil Rederzhausen vom 09.11.2017 mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 09.11.2017 wird anerkannt.

 

Der Änderungsentwurf mit der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 2. Halbsatz i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              10

     

 

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth              vertreten durch StRin Brülls

StR Büchler

StR Losinger

Zweiter BM Scharold