Der vom Baureferat
der Stadt Friedberg gefertigte Entwurf zur 2. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Rederzhausen-Nord" im Stadtteil
Rederzhausen vom 09.11.2017 mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung
vom 09.11.2017 wird anerkannt.
Der
Änderungsentwurf mit der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2.
Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 2.
Halbsatz i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.