Der Planungs- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit
dem Ziel, die bestehende Ortsstruktur in Maßstäblichkeit und Gebäudeform zu
erhalten, den ruhenden Verkehr und das Maß der Bodenversiegelung sowie die Zahl
der Wohneinheiten zu regeln. Auf die Flächen und Gebäude des Gemeinbedarfes in
der Umgebung ist Rücksicht zu nehmen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, auf dieser Grundlage einen Geltungsbereich vorzuschlagen.
Gleichzeitig wird dem Stadtrat der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB empfohlen.