Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, die bestehende Ortsstruktur in Maßstäblichkeit und Gebäudeform zu erhalten, den ruhenden Verkehr und das Maß der Bodenversiegelung sowie die Zahl der Wohneinheiten zu regeln. Auf die Flächen und Gebäude des Gemeinbedarfes in der Umgebung ist Rücksicht zu nehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einen Geltungsbereich vorzuschlagen.

 

Gleichzeitig wird dem Stadtrat der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB empfohlen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             9

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                                9

     

 

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth              vertreten durch StRin Brülls

StR Büchler

StR Losinger

Zweiter BM Scharold

StR Reißner