Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. Das vom Eigentümer der Grundstücke Fl.-Nrn. 505 und 505/1 der Gemarkung Friedberg (östlich der Friedberger Ach) und der Grundstücke Fl.-Nrn. 506, 507/2 und 509/2 der Gemarkung Friedberg (westlich der Friedberger Ach) vorgelegte Planungskonzept wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Grundsätzlich besteht mit einer Wohnbebauung auf den westlich der Friedberger Ach gelegenen Grundstücke Fl.-Nrn. 506, 507/2 und 509/2 der Gemarkung Friedberg Einverständnis.

 

  1. Da Teilbereiche der geplanten Bauflächen dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen sind und zur Sicherung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Unterm Berg“, die insbesondere die Gewährleistung einer kontextverträglichen Bebauung mit maßstäblicher Einfügung der Neubauten in die Umgebung sowie die Rücksichtnahme auf das Ortsbild der historischen Altstadt von Westen und die Gestaltung eines  Überganges von der unbebauten Gerberwiese zur zukünftigen Bebauung erfordert, wird dem Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der zur immissionsschutzfachlichen Konfliktbewältigung auch das östlich der Friedberger Ach gelegene Grundstücke Fl.-Nr. 505 der Gemarkung Friedberg umfassen soll empfohlen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen inwieweit die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sinnvoll ist.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              11

     

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth              vertreten durch StRin Brülls

StR Büchler

StR Losinger