- Das vom Eigentümer der Grundstücke
Fl.-Nrn. 505 und 505/1 der Gemarkung Friedberg (östlich der Friedberger
Ach) und der Grundstücke Fl.-Nrn. 506, 507/2 und 509/2 der Gemarkung
Friedberg (westlich der Friedberger Ach) vorgelegte Planungskonzept wird
zur Kenntnis genommen.
- Grundsätzlich besteht mit einer
Wohnbebauung auf den westlich der Friedberger Ach gelegenen Grundstücke
Fl.-Nrn. 506, 507/2 und 509/2 der Gemarkung Friedberg Einverständnis.
- Da Teilbereiche der geplanten
Bauflächen dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen sind und zur
Sicherung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Unterm Berg“, die
insbesondere die Gewährleistung einer kontextverträglichen Bebauung mit
maßstäblicher Einfügung der Neubauten in die Umgebung sowie die
Rücksichtnahme auf das Ortsbild der historischen Altstadt von Westen und
die Gestaltung eines Überganges von
der unbebauten Gerberwiese zur zukünftigen Bebauung erfordert, wird dem
Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der zur
immissionsschutzfachlichen Konfliktbewältigung auch das östlich der
Friedberger Ach gelegene Grundstücke Fl.-Nr. 505 der Gemarkung Friedberg
umfassen soll empfohlen.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu
prüfen inwieweit die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
sinnvoll ist.