1. Der überörtliche Prüfungsbericht der Jahre 1997 bis 2001 des Bayer. Kommunalen
Prüfungsverbandes vom 20.08.2003 (siehe Anlage) und der Abwicklungsbericht der
Verwaltung hierzu (siehe Anlage), wird zur Kenntnis genommen.
2. Nach erfolgter örtlicher und überörtlicher Rechnungsprüfung wird gemäß Art. 102 (4) GO die
Entlastung für die Jahresrechnungen 1997 bis 1999 für die Stadt, Spitalstiftung, Karl-
Sommer-Stiftung, Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben sowie der Jahresabschlüsse des
Stadtkrankenhauses (1997 und 1998) und der Werke erteilt.
Nachdem die örtliche Rechnungsprüfung bzw. der Feststellungsbeschluss nach Art. 102 (3)
GO der Jahresrechnungen 2000 und 2001 für die Stadt, Spitalstiftung, Karl-Sommer-
Stiftung, Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben und der Werke noch nicht durchgeführt
bzw. erteilt wurde, kann hier noch kein Entlastungsbeschluss gefasst werden.