- Der Bauausschuss nimmt das vorgestellte Sanierungskonzept, das inhaltlich auf dem Förderprogramm der Städtebauforderung Bayern „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen“ basiert, einschließlich der dargestellten Kosten – und Zuschusssituation zur Kenntnis.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschussantrag bei der Regierung von Schwaben einzureichen und das Projekt nach Eingang des Zuschussbescheides sowie der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen baulich zu realisieren.