Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30

Zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) Bayern (Zentrale, Orte, Vermeidung von Zersiedelung, Lage im Raum, Übergangsregelung von Lärmschutzbereichen) gibt die Stadt Friedberg folgende Stellungnahme ab:

 

Zu 2.1 „Zentrale Orte“

 

Mit der Einstufung der Stadt Friedberg als Mittelzentrum besteht kein Einverständnis.

Die Änderung in der Einstufung der Städte und Gemeinden in Punkt 2.1. Zentrale Orte ist seitens der Stadt Friedberg nicht nachzuvollziehen. Es erschließt sich nicht, warum die Stadt Friedberg ein Mittelzentrum bleibt, während Augsburg als Metropole eingestuft werden soll. Durch die Einführung der zusätzlichen Stufe Regionalzentrum wäre Friedberg drei Kategorien unter Augsburg angeordnet, was auf Grund seiner Größe und der Funktion, die es erfüllt aus Sicht der Stadt Friedberg nicht angemessen ist. Vor allem vor dem Hintergrund betrachtet, dass Städte wie Donauwörth oder Nördlingen, die deutlich kleiner sind als Friedberg, als Oberzentren ausgewiesen werden sollen.

 

Zu 3.3 Vermeidung von Zersiedelung

 

Wenngleich die zusätzlichen Anforderungen erhöht wurden stößt die Aufnahme der drei neuen Ausnahmetatbestände bei der Stadt Friedberg auf Unverständnis.

Es bestehen bereits im aktuellen LEP ausreichende Ausnahmen zum Anbindungsgebot. Eine weitere Lockerung würde dem ursprünglichen Grundsatz, die Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden, entgegensprechen. (Sinnvoll wäre ggf. eine Ausnahme für extrem lärmintensive Betriebe, wie z.B. Bauschuttrecycling, die keine Privilegierung für den Außenbereich besitzen.) 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

Abwesend:

StR Güntner