Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

1.   Das zinslose kommunale Darlehen in Höhe der nicht gedeckten Ausgaben für den zu anerkannten Sportzwecken genutzten Gebäudeteils von derzeit 38.130 € wird in Abweichung der bisherigen Beschlusslage vom 21. September 2017 sofort gewährt. Die übrigen Darlehenskonditionen bleiben unberührt. Der städtische Regelzuschuss in Höhe von 11.070 € wird zeitanteilig entsprechend des Baufortschrittes ausgezahlt.

 

2.   Die Übernahme einer Bankbürgschaft wird abgelehnt.

 

3.   Die erforderlichen Haushaltsmittel (Regelzuschuss, Darlehen) werden verbindlich in die Haushaltsplanung des Vermögenshaushaltes 2018 eingestellt und hiermit zur vorzeitigen Mittelbewirtschaftung freigegeben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

StR Eichele

StR Feile

 

Persönliche Beteiligung Art. 49 GO:

StR Beutlrock