1.
Der
Planungs- und Umweltausschuss legt vorrübergehend folgende Kriterien als Vorgaben
für die Bebauung des Stadtteils Derching im beigefügten Umgriff (Anlage 1)
fest:
-
III
Vollgeschosse (E+I+D)
-
entlang
der Bgm.-Schlickenrieder-Str. mind. II Vollgeschosse (E+I)
-
Satteldach
-
Dachneigung
40° - 45°
-
Wandhöhe
max. 6,50 m
-
Firsthöhe
max. 12 m
-
Gebäudebreite
max. 12 m und –länge von mind. 1,3 x Gebäudebreite
-
Gebäudesituierung
giebelständig entlang der Bgm.-Schlickenrieder-Str.
-
Grundfläche
max. 240 m2 je Gebäude
-
max. 5
Wohneinheiten je Gebäude
-
Stellplatzschlüssel:
bis 50 m2 Wohnfläche 1
Stellplatz
50 m2 – 100 m2 Wohnfläche 1,5 Stellplätze
über 100 m2 Wohnfläche 2
Stellplätze
2.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, Bauanträge, die die unter Ziffer 1 beschlossenen Vorgaben
einhalten, als Geschäft der laufenden Verwaltung zu behandeln, zu verbescheiden
und im Planungs- und Umweltausschuss bekanntzugeben.
3.
Nach
Abschluss des Ortsentwicklungskonzepts für Derching sind die Kriterien und die
weitere Vorgehensweise auf Basis der bis dahin neu gewonnenen Erkenntnisse dem
Planungs- und Umweltausschuss zur weiteren Diskussion vorzulegen.