Beschluss: geändert beschlossen

1.    Der Planungs- und Umweltausschuss legt vorrübergehend folgende Kriterien als Vorgaben für die Bebauung des Stadtteils Derching im beigefügten Umgriff (Anlage 1) fest:
 

-          III Vollgeschosse (E+I+D)

-          entlang der Bgm.-Schlickenrieder-Str. mind. II Vollgeschosse (E+I)

-          Satteldach

-          Dachneigung 40° - 45°

-          Wandhöhe max. 6,50 m

-          Firsthöhe max. 12 m

-          Gebäudebreite max. 12 m und –länge von mind. 1,3 x Gebäudebreite

-          Gebäudesituierung giebelständig entlang der Bgm.-Schlickenrieder-Str.

-          Grundfläche max. 240 m2 je Gebäude

-          max. 5 Wohneinheiten je Gebäude

-          Stellplatzschlüssel:            bis 50 m2 Wohnfläche             1    Stellplatz

50 m2 – 100 m2 Wohnfläche  1,5 Stellplätze

über 100 m2 Wohnfläche        2    Stellplätze

 

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, Bauanträge, die die unter Ziffer 1 beschlossenen Vorgaben einhalten, als Geschäft der laufenden Verwaltung zu behandeln, zu verbescheiden und im Planungs- und Umweltausschuss bekanntzugeben.

 

3.    Nach Abschluss des Ortsentwicklungskonzepts für Derching sind die Kriterien und die weitere Vorgehensweise auf Basis der bis dahin neu gewonnenen Erkenntnisse dem Planungs- und Umweltausschuss zur weiteren Diskussion vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

Abwesend:

Zweiter BM Scharold              entschuldigt fehlend