Der vom Baureferat
der Stadt Friedberg gefertigte Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1
für das Gebiet "Rederzhausen-Nord" im Stadtteil Rederzhausen vom 25.01.2018
mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 25.01.2018 wird
anerkannt.
Der
Änderungsentwurf mit der Begründung ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. §
4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.