Beschluss: geändert beschlossen

Der vom Planungsbüro abtplan, Kaufbeuren, in Zusammenarbeit mit der Landschaftsarchitektin Verena Höhberger, Stätzling, gefertigte Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 13 für das Gebiet nördlich und südlich der Unterzeller Straße im Stadtteil Wulfertshausen vom 25.01.2018 mit der Begründung vom 25.01.2018 wird mit den Korrekturen in der Satzung anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB durchzuführen.

 

Der Bebauungsplanentwurf mit den diskutierten Korrekturen und die Begründung sind gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Alt. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

Abwesend:

Zweiter BM Scharold              entschuldigt fehlend