Der vom
Planungsbüro abtplan, Kaufbeuren, in Zusammenarbeit mit der
Landschaftsarchitektin Verena Höhberger, Stätzling, gefertigte Entwurf zum
Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 13 für das Gebiet nördlich und
südlich der Unterzeller Straße im Stadtteil Wulfertshausen vom 25.01.2018 mit
der Begründung vom 25.01.2018 wird mit den Korrekturen in der Satzung anerkannt.
Die Verwaltung
wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplanentwurf
mit den diskutierten Korrekturen und die Begründung sind gemäß § 13 b BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Alt. 2 BauGB
und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.