Der Werkausschuss ist
der Auffassung, dass aufgrund der aktuellen Marktsituation im Tiefbaubereich
die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Auftragnehmer einer Neuausschreibung
vorzuziehen ist. Dieser ist durch die Werkleitung zur Angebotsabgabe für eine
Vertragsverlängerung aufzufordern.