Der Ausschuss für Soziales, Bildung und Integration begrüßt generell das ehrenamtliche Engagement von Schulweghelfern, um dadurch die Schulwegsicherheit zu erhöhen. Die Einrichtung kann durch Selbstorganisation erfolgen, sobald eine Einweisung durch die Polizei erfolgt ist.

 

Eine Entschädigung in Höhe des für ehrenamtliche Tätigkeiten Zulässigen (7,32 €) wird jedoch nur gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

-       Es liegt eine besonders gefährliche Straßenverkehrslage nach Feststellung der Polizei vor und

-       die betroffene Stelle wird von Schülern stark frequentiert,

-       oder der Einsatz von Helferdiensten wird im Einzelfall durch Polizei oder Verwaltung für die Sicherheit als notwendig eingestuft.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                     0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                         13