Die Stadt Friedberg erhebt im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. BauGB gegen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Kappelstraße“ der Gemeinde Ried – Planungsstand: 30.01.2018 – keine Einwände.
Die Stadt Friedberg erhebt im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. BauGB gegen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Kappelstraße“ der Gemeinde Ried – Planungsstand: 30.01.2018 – keine Einwände.