Die Verwaltung wird beauftragt die Einführung eines kommunalen Förderprogramms zur Erhaltung ortsbildprägender Bäume auf Privatgrund zu prüfen, eine rechtskonforme Fördergrundlage zu entwickeln und dem Gremium, mit den erwarteten finanziellen Auswirkungen, zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.