A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg/04.07.2017
Die Stellungnahme des Landratsamts Aichach-Friedberg vom
04.07.2017 wird zur Kenntnis genommen.
A -2)
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/ 11.07.2017
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts vom 11.07.2017 wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren und der Bauausführung berücksichtigt.
A-3) Stadtwerke
Augsburg/27.06.2017
Die Stellungnahme der Stadtwerke Augsburg vom 27.06.2017 wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
A-4) Feuerwehr
Friedberg/03.07.2017
Die Stellungnahme der Feuerwehr Friedberg vom 03.07.2017
wird zur Kenntnis genommen. Sie bezieht sich auf die Belange des Bauvorhabens
im Rahmen der Bauausführung. In der Begründung des Bebauungsplanes werden die
Hinweise aufgenommen, sie sind in der Bauausführung zu berücksichtigen.
B 1) Bürger 20.01.2017,
20.02.2017, 20.06.2017, 23.03.2017, 17.07.2017 xxx xxxxxxxxx xxx xxxxx xxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxx
xxxxxxxxxxxxx xxxxxxxx
Die Stellungnahmen vom 20.01.2017, 20.02.2017, 20.06.2017, 23.03.2017, 17.07.2017 werden zur Kenntnis genommen. Die Tippfehler in der Begründung wurden berichtigt. Durch die Teilnahme an den Bürgergesprächen am 21.11.2017 und 22.01.2018 und die Übersendung des Berichtes werden die Stellungnahmen als berücksichtigt angesehen. Im Rahmen der folgenden öffentlichen Auslegung wird den Bürgern nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme zur aktuellen Planung gegeben.
B – 2) Bürger
19.07.2017 xxxxxxxxx xxx xxxxxx xxxxxx
Die Stellungnahme vom 19.07.2017 wird zur Kenntnis genommen. Durch die Teilnahme an den Bürgergesprächen am 21.11.2017 und 22.01.2018 und die Übersendung des Berichtes wird die Stellungnahme als berücksichtigt angesehen. Im Rahmen der folgenden öffentlichen Auslegung wird den Bürgern nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme zur aktuellen Planung gegeben.
B – 3) Bürger
19.07.2017 xxxxxx xxxxxxxxxxxx
Die Stellungnahme vom 19.07.2017 wird zur Kenntnis genommen. Durch die Teilnahme an den Bürgergesprächen am 21.11.2017 und 22.01.2018 und die Übersendung des Berichtes wird die Stellungnahme als berücksichtigt angesehen. Im Rahmen der folgenden öffentlichen Auslegung wird den Bürgern nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme zur aktuellen Planung gegeben.
B – 4) Bürger
19.07.2017 xxxxxx xxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxx
Die Stellungnahme vom 19.07.2017 wird zur Kenntnis genommen. Durch die Teilnahme an den Bürgergesprächen am 21.11.2017 und 22.01.2018 und die Übersendung des Berichtes wird die Stellungnahme als berücksichtigt angesehen. Im Rahmen der folgenden öffentlichen Auslegung wird den Bürgern nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme zur aktuellen Planung gegeben.
Der darüber hinaus im Schreiben gestellte Antrag auf Änderung des südlichen Bebauungs-planes Nr. 2/I ist nicht Gegenstand des jetzigen Verfahrens. Eine Änderung des südlichen Bebauungsplanes Nr. 2/I ist auch nicht beabsichtigt.
B - 5) Bürger
18.07.2017 xxxxx xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxx
Die Stellungnahme vom 18.07.2017 wird zur Kenntnis genommen. Im Nachgang zur frühzeitigen Beteiligung fanden zwei Bürgergespräche mit den unmittelbaren Nachbarn des Grundstückes statt. In diesem wurde auch die Höhe des Gebäudes, die GRZ und die GFZ diskutiert. Die Höhe des Gebäudes fügt sich in die Umgebung ein. Es bieten sich folgende Möglichkeiten der Genehmigung eines solchen Bauvorhabens. Zum einen die nach § 34 BauGB. Somit wäre die Firsthöhe der Umgebung maßgeblich für die Wandhöhe des geplanten Gebäudes, wodurch ein dreigeschossiger Flachdachbau möglich ist. Zum zweiten die Aufstellung eines Angebotsbebauungsplanes. Hierfür müssten die westlichen Reihenhäuser miteinbezogen werden, welche vermutlich auch eine höhere GRZ aufweisen würde, wie es die BauNVO bei der Ausweisung eines Gebietscharakters vorsieht. Die dritte Möglichkeit ist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan, wodurch der Bauherr gezwungen ist sein Bauvorhaben offen darzulegen und die Bürger miteingebunden werden. Zudem wurde eine Vergleichsbetrachtung des Investors durchgeführt, welche aufweist, dass insbesondere nach der Reduzierung des Baukörpers, keinerlei Überschreitung vorliegt.
Durch die neue Bebauung wird mehr Wohnqualität geschaffen, da im Vergleich zur jetzigen Bebauung wesentlich mehr Grünfläche entstehen wird und gerade nach Südosten hin die bisher zulässige gewerbliche Nutzung zugunsten einer ruhigeren Wohnnutzung aufgegeben wird.
Für das geplante Vorhaben werden insgesamt 42 Stellplätze, davon 13 oberirdisch, geschaffen. Dies ist mehr als nach der geltenden Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Friedberg erforderlich ist. Somit werden ausreichend Stellplätze vorhanden sein. Dadurch, dass keine neuen Zufahrten geschaffen werden, gehen keine Stellplätze an der Straße verloren.
Im Rahmen der folgenden öffentlichen Auslegung wird den Bürgern nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme zur aktuellen Planung gegeben.
B - 6) Bürger
20.07.2017 xxxx xxxxxx xxxxxxxxxxxxx
Die Stellungnahme vom 20.07.2017 wird zur Kenntnis genommen. Im Nachgang zur frühzeitigen Beteiligung fanden zwei Bürgergespräche mit den unmittelbaren Nachbarn statt. Zur besseren Anbindung an den bestehenden Bebauungsplan wird der Grüngürtel aus dem südlichen Bebauungsplan nun weiter fortgezogen. Durch diese Maßnahme wird die Bebauung aufgelockert und noch mehr Grünfläche geschaffen. Des Weiteren wurde das Gebäude von 38 m auf 30 m gekürzt, die Penthäuser reduziert und das Vordach dieser weggenommen. Die Balkone werden um 1 m gekürzt bzw. in das Gebäude hinein versetzt, wodurch eine Reduzierung des Baukörpers erreicht wurde. Somit wird ein Übergang vom Süden Richtung Norden geschaffen. Im Rahmen der folgenden öffentlichen Auslegung wird den Bürgern nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme zur aktuellen Planung gegeben.
B – 7) Bürger
20.07.2017 xxxxxx xxx xxxxx xxxx
Die Stellungnahme vom 20.07.2017 wird zur Kenntnis genommen. Im Nachgang zur frühzeitigen Beteiligung fanden zwei Bürgergespräche mit den unmittelbaren Nachbarn statt. In diesen Gesprächen wurde eine Lösung des Konfliktes zwischen Nachbarn und Investor gesucht. Zur besseren Anbindung an den bestehenden Bebauungsplan wird der Grüngürtel aus dem südlichen Bebauungsplan nun weiter fortgezogen. Durch diese Maßnahme wird die Bebauung aufgelockert und noch mehr Grünfläche geschaffen. Des Weiteren wurde das Gebäude von 38 m auf 30 m gekürzt, die Penthäuser reduziert und das Vordach dieser weggenommen. Die Balkone werden um 1 m gekürzt bzw. in das Gebäude hinein versetzt, wodurch eine Reduzierung des Baukörpers erreicht wurde. Somit wird ein Übergang vom Süden Richtung Norden geschaffen. Im Rahmen der folgenden öffentlichen Auslegung wird den Bürgern nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme zur aktuellen Planung gegeben.
B – 8) Bürger
20.07.2017 xxxxxxxxx xxxxxx
Die Stellungnahme vom 20.07.2017 wird zur Kenntnis genommen. Im Nachgang zur frühzeitigen Beteiligung fanden zwei Bürgergespräche mit den unmittelbaren Nachbarn statt. In diesen Gesprächen wurde eine Lösung des Konfliktes zwischen Nachbarn und Investor gesucht. Zur besseren Anbindung an den bestehenden Bebauungsplan wird der Grüngürtel aus dem südlichen Bebauungsplan nun weiter fortgezogen. Durch diese Maßnahme wird die Bebauung aufgelockert und noch mehr Grünfläche geschaffen. Des Weiteren wurde das Gebäude von 38 m auf 30 m gekürzt, die Penthäuser reduziert und das Vordach dieser weggenommen. Die Balkone werden um 1 m gekürzt bzw. in das Gebäude hinein versetzt, wodurch eine Reduzierung des Baukörpers erreicht wurde. Somit wird ein Übergang vom Süden Richtung Norden geschaffen. Im Rahmen der folgenden öffentlichen Auslegung wird den Bürgern nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme zur aktuellen Planung gegeben.
C) weitere
Beschlüsse
Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat die
Änderung des Aufstellungsbeschlusses, da im südlichen Neubau nunmehr nur noch 12
statt 15 Wohnungen errichtet werden sollen und der Titel dementsprechend
anzupassen ist.