Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Verwaltung wird ermächtigt, für Maßnahmen zur gestalterischen Verbesserung erhaltungswürdiger Bauten und des Ensembles im Altstadtbereich, die dem Punkt 9.1.6 „Haustüren in Holz“ der Richtlinie der Stadt Friedberg entsprechen, doppelte Zuschusssätze gegenüber der geltenden Richtlinie vom 04.05.2001 zu gewähren. Es erfolgt keine Anrechnung auf Zuschüsse, die in den letzten drei Jahren gewährt wurden. Als Geltungszeitraum für die verdoppelten Zuschusssätze wird die Zeit vom 01. April bis 30. November 2004 festgelegt; die Maßnahmen müssen innerhalb dieses Geltungszeitraumes abgeschlossen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13