Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Friedberg dahingehend zu ergänzen, dass Abzugsmengen für auf dem Grundstück verbrauchtes oder zurückgehaltenes Wasser grundsätzlich durch geeichte Wasserzähler nachzuweisen sind.

 

In § 10 Abs. 3 Ziffer 3.1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung soll daher der folgende Satz angefügt werden:

„Der Nachweis ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten fest zu installieren hat.“

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              13