Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Beschluss vom 13. März 2003 (Geschwindigkeitsüberwachung in einer 1-jährigen Testphase mit mobilen Anlagen durch den Zweckverband „Kommunale Verkehrssicherheit in Bayern“) derzeit nicht realisierbar ist.

Alternativ wird daher beschlossen, die Geschwindigkeitsüberwachung in der Zeit vom 01. Juli 2004 bis 30. Juni 2005 im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung von der Firma Möstl, 84508 Burgkirchen a.d. Alz unter Amtshilfe des Zweckverbandes durchführen zu lassen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           21

Nein:                                          7

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              28

     

 

Abwesend:

 

StR Pachner

StRin Schulte-Hechfort

StRin Müllegger