Der Stadtrat nimmt die vorliegende Sitzungsvorlage zur Kenntnis.
Der Stadtrat hält an seinem Auftrag zur Überprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband fest.
Das Ergebnis dieser Überprüfung soll dem Stadtrat in der ersten Sitzung nach der Sommerpause vorgelegt werden.