1) Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Verordnung über Parkgebühren in der Stadt Friedberg (Parkgebührenordnung) vom 16. November 1993 mit folgenden Maßgaben entsprechend der Variante A zu ändern:
a) gebührenpflichtiges Gebiet (räumlicher Geltungsbereich): siehe beiliegenden Lageplan
b) Gebührenhöhe: 0,60 € pro Stunde
c) gebührenpflichtige Zeit: Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
2) Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Parkscheinautomaten zu beschaffen. Es sind Angebote der Firmen ght, CALE, Bremicker, Christ Elektronik und Dambach einzuholen und unter den Aspekten
a) Automatenkosten
b) optische Einfügung in die Altstadt
c) einfache Software (Änderung von Tarifen in Eigenregie)
d) Funküberwachung
zu prüfen. Das
so ermittelte beste Angebot ist anzunehmen.