Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich der Herrgottsruhstraße und östlich der Aichacher Straße in Friedberg. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 635, 957, 957/2 und 957/3 der Gemarkung Friedberg.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 96 für das Gebiet nördlich der Herrgottsruhstraße und östlich der Aichacher Straße in Friedberg" und wird als Urbanes Wohngebiet (MU) im Sinne von § 6 a BauNVO ausgewiesen.

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 19.04.2018 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Baureferat der Stadt Friedberg beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StR Güntner

FrV Hatzold

StRin Losinger Simone