Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – (BayRS 2132-1-I) sowie des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO –(BayRS 2020-1-1-I) die 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet "Rederzhausen-Nord" als Satzung.

 

Die vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Bebauungsplanänderung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 03.05.2018 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

Abwesend:

FrV Rockelmann        - vertreten durch StRin Micheler-Jones

Erster BM Eichmann