Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat beschließt als ersten Schritt zur Verwirklichung des Baugebietes "Stätzling-Ost" die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet am östlichen Ortsrand des Stadtteiles Stätzling in Verlängerung der Beilinger Straße. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 341, 419/4, 419/5 und 421/1 sowie Teilflächen der Grundstücke FlNrn. 400/2, 413, 414, 416, 419 und 458/2 der Gemarkung Stätzling.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 11/I für das Gebiet am östlichen Ortsrand des Stadtteiles Stätzling in Verlängerung der Beilinger Straße".

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 01.04.2004 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes werden das Büro OPLA , Architekten und Stadtplaner, sowie die Landschaftsarchitektin Angelika Lai, Stätzling, beauftragt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die grundstückspolitischen Ziele der Stadt Friedberg zu sichern.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              28

Mehrheitlich angenommen

     

 

Abwesend:

 

StR Pachner

StRin Schulte-Hechfort

StRin Müllegger