Der Stadtrat beschließt eine Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 5 für das Gebiet westlich des Mühlberges und östlich des Postweges im Stadtteil Harthausen. Der Bebauungsplan wird nach Westen erweitert und umfasst nunmehr die Grundstücke FlNrn. 621, 621/1 (Teilfl.), 621/8, 625, 627, 629, 629/1, 630, 630/1, 632, 632/1 und 633 der Gemarkung Harthausen. Der Lageplan vom 24.02.2004 ist Bestandteil dieses Beschlusses.