Mit der Niederlegung des Stadtratsmandates durch Herrn Reinhard Pachner zum 29.04.2004 besteht Einverständnis, da wichtige Ablehnungsgründe nach Art. 19 Abs. 2 GO vorliegen.
Mit der Niederlegung des Stadtratsmandates durch Herrn Reinhard Pachner zum 29.04.2004 besteht Einverständnis, da wichtige Ablehnungsgründe nach Art. 19 Abs. 2 GO vorliegen.