Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt eine Änderung der Gebührensatzung zum neuen Schuljahr wie folgt zu beschließen:

 

 § 6 Gebührenermäßigung / Zuschuss

 

6.1. Erhält das Mitglied der Städtischen Jugendkapelle qualifizierten Instrumentalunterricht in Form von Einzelunterricht, so kann auf Antrag zum Ende des Schuljahres die jährliche Gebührenschuld für die Dauer des Instrumentalunterrichts erlassen werden. Der Antrag ist spätestens bis zum 1. Juli des laufenden Schuljahres zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Gebührenermäßigung erfolgt zeitanteilig nur für den nachgewiesenen Instrumentalunterricht

 

6.2. Mitglieder der Jugendkapelle, die qualifizierten Instrumentalunterricht in Form von Einzelunterricht erhalten, bekommen auf Antrag einen Zuschuss für ihren nachgewiesenen Instrumentalunterricht. Der Antrag ist spätestens bis zum 1. Juli des laufenden Schuljahres zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Zuschuss:

a)         10 % der jährlich nachgewiesenen Instrumentalunterrichtsgebühr, maximal jedoch nur 100 Euro

b)         sollten weitere Geschwister in der Jugendkapelle Mitglied sein, so erhalten das 2.Kind 15%, maximal jedoch nur 150 Euro, ab dem 3. Kind 20 % der jährlich nachgewiesenen Instrumentalunterrichtsgebühr, maximal jedoch nur 200 Euro je weiterem Kind.

Dieser Zuschuss wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr ausbezahlt, längstens jedoch für eine Dauer von 8 Jahren Instrumentalunterricht bei der “ Friedberger Schule für Musik“.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                 13     

Nein:                                0     

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                    13     

 

 

Abwesend

Finanzreferent Wolfgang Schuss