Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 0

Der Finanz-, Personal- und Organisationsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende

1. Änderungssatzung zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren in der Stadt Friedberg und des Verzeichnisses der Pauschalsätze zu beschließen.

 

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 215-3-1-l) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (GVBl. S. 278) geändert worden ist, folgende

 

1.  

 

 
Änderungssatzung

zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz
für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren
in der Stadt Friedberg

 

vom

 

§ 1

Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren in der Stadt Friedberg vom 01.09.2016 wird wie folgt geändert:

 

In §1 Abs. 1 wird der letzte Satz:

 

Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden der Feuerwehr

 

gestrichen.

 

§2

Die Anlage zur Satzung über Aufwendung- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren in der Stadt Friedberg, das Verzeichnis der Pauschalsätze, ist wie folgt zu ergänzen:

 

unter 1. Streckenkosten ist die Ziffer

af) Redundanzfahrzeug (Löschgruppenfahrzeug)                           7,33 €

 

und unter Ziffer 2 Ausrückestundenkosten die Ziffer

af) Redundanzfahrzeug (Löschgruppenfahrzeug)                          19,06 €

 

einzufügen.

 

§3

Diese Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

Friedberg, den

Stadt Friedberg

 

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                     0

Pers. beteiligt:                      0

Anwesend:                         13