Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für einen Teilbereich der Flurnummer 77/0, Gemarkung Bachern, östlich der Georgstraße und westlich des Eisbachs mit dem Ziel, das Grundstück einer möglichen Bebauung zuzuführen. Der dickumrandete Teilbereich des beigefügten Lageplanes vom 19.07.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.