Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30

 

 

1.   Die nachfolgende Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:

 

Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Friedberg (Landkreis Aichach/Friedberg)

für das Haushaltsjahr 2018

 

 

Auf Grund der Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Friedberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

 

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

 


 

 

erhöht

um

 

 

 

vermindert um

 

und damit der Gesamtbetrag des

Haushaltsplans einschließlich der

Nachträge

 

           

gegenüber bisher

auf nunmehr

verändert.

a) im Verwaltungshaushalt

   die Einnahmen

   die Ausgaben

 

b) im Vermögenshaushalt

   die Einnahmen

   die Ausgaben

 

 

+ 1.249.000

+ 1.249.000

 

 

 

+ 2.349.000

+ 2.349.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

63.116.000

63.116.000

 

 

 

36.750.100

36.750.100

 

 

 

64.365.000

64.365.000

 

 

 

39.099.100

39.099.100

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht neu festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird nicht neu festgesetzt.

 

 

§§ 4 - 6

 

-entfallen-

 


 

§ 7

 

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

 

 

 

Friedberg, den

STADT FRIEDBERG

 

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister

 

 

2.   Der Nachtragshaushaltsplan 2018 wird zur sofortigen Bewirtschaftung freigegeben.

 

 

3.   Das Personalkonzept für die innere Verwaltung ist von 83 VK (Stadtratsbeschluss vom 27. Oktober 2017) um 1,27 VK auf 84,27 VK zu erhöhen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

 

Abwesend:

StR Nießner