Sitzung: 26.07.2018 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30
Vorlage: 2018/213
1. Die nachfolgende Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Nachtragshaushaltssatzung
der
Stadt Friedberg (Landkreis Aichach/Friedberg)
für
das Haushaltsjahr 2018
Auf Grund der Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63
ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Friedberg folgende
Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
|
erhöht um € |
vermindert um € |
und damit der
Gesamtbetrag des Haushaltsplans
einschließlich der Nachträge |
||
gegenüber bisher € |
auf nunmehr € verändert. |
||||
a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben |
+
1.249.000 +
1.249.000 + 2.349.000 + 2.349.000 |
|
63.116.000 63.116.000 36.750.100 36.750.100 |
64.365.000 64.365.000 39.099.100 39.099.100 |
|
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird nicht neu festgesetzt.
§§ 4 - 6
-entfallen-
§ 7
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit
dem 1. Januar 2018 in Kraft.
Friedberg, den
STADT FRIEDBERG
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister
2. Der Nachtragshaushaltsplan 2018 wird zur sofortigen Bewirtschaftung freigegeben.
3. Das Personalkonzept für die innere Verwaltung ist von 83 VK (Stadtratsbeschluss vom 27. Oktober 2017) um 1,27 VK auf 84,27 VK zu erhöhen.