Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, pers. beteiligt: 0, anwesend: 8

Folgende, für den Neubau eines Einfamilienhauses, Am Zwinger 2, 86316 Friedberg, Flur-Nr. 429/0, Gem. Friedberg, erforderliche Abweichungen von der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für die Altstadt von Friedberg werden erteilt:

 

Ø  § 5: 

 

Ausführung der Doppelgaube nach Westen mit einer Breite von 2,30 m und einem Abstand zur nördlich liegenden Dachgaube von 1,00 m.

 

Ø  § 7:

 

Teilweise liegende Ausführung der Fenster bei einer Breite über 0,90 m.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             5

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                                8

     

Abwesend:

StR Goldstein  - entschuldigt

StR Büchler

FrVe Eser‑Schuberth

StR Losinger

Zweiter BM Scharold