Sitzung: 26.07.2018 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31
Vorlage: 2018/297
Änderung der Gebührensatzung für die Städtische
Jugendkapelle Friedberg |
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Friedberg erlässt auf Grund der Artikel 2 und 8 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 04.04.1993 (GVBl.S.264), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 26.06.2018 (GVBl.S.449) (FN BayRS 2024-1-I) folgende
Änderungssatzung zur
Gebührensatzung der Städtischen
Jugendkapelle Friedberg
§ 1
Die Gebührensatzung
für die Städtische Jugendkapelle Friedberg vom 05.05.2004, zuletzt geändert
durch die Satzung vom 12.07.2007, wird wie folgt geändert:
§ 6 Ziffer 6.1. Satz 1 erhält folgende neue
Fassung:
„Erhält
das Mitglied der Städtischen Jugendkapelle Friedberg qualifizierten
Instrumentalunterricht in Form von Einzelunterricht, so kann auf Antrag zum
Ende des Schuljahres die jährliche Gebührenschuld für die Dauer des
Instrumentalunterrichts erlassen werden.“
§ 6 Ziffer 6.2. Satz 1 erhält folgende neue
Fassung:
„Mitglieder
der Jugendkapelle, die qualifizierten Instrumentalunterricht in Form von
Einzelunterricht erhalten, bekommen auf Antrag einen Zuschuss für ihren
nachgewiesenen Instrumentalunterricht.“
In § 6 Ziffer 6.2. Buchstabe b werden die
Worte „bei der Friedberger Schule für
Musik“ ersatzlos gestrichen.
§
2
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
Friedberg, den …………………..
Stadt Friedberg
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister