Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31

Änderung der Gebührensatzung für die Städtische Jugendkapelle Friedberg

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Friedberg erlässt auf Grund der Artikel 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 04.04.1993 (GVBl.S.264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2018 (GVBl.S.449) (FN BayRS 2024-1-I) folgende

 

Änderungssatzung zur

Gebührensatzung der Städtischen Jugendkapelle Friedberg

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung für die Städtische Jugendkapelle Friedberg vom 05.05.2004, zuletzt geändert durch die Satzung vom 12.07.2007, wird wie folgt geändert:

 

§ 6 Ziffer 6.1. Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

 

„Erhält das Mitglied der Städtischen Jugendkapelle Friedberg qualifizierten Instrumentalunterricht in Form von Einzelunterricht, so kann auf Antrag zum Ende des Schuljahres die jährliche Gebührenschuld für die Dauer des Instrumentalunterrichts erlassen werden.“

 

§ 6 Ziffer 6.2. Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

 

„Mitglieder der Jugendkapelle, die qualifizierten Instrumentalunterricht in Form von Einzelunterricht erhalten, bekommen auf Antrag einen Zuschuss für ihren nachgewiesenen Instrumentalunterricht.“

 

In § 6 Ziffer 6.2. Buchstabe b werden die Worte „bei der Friedberger Schule für Musik“ ersatzlos gestrichen.

 


§ 2

 

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Friedberg, den …………………..

Stadt Friedberg

 

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           31

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31