Sitzung: 26.07.2018 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30
Vorlage: 2018/306
Die Stadt
Friedberg erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) in der in der
Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 215-3-1-l) veröffentlichten bereinigten
Fassung, das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (GVBl. S. 278)
geändert worden ist, folgende
1.
Änderungssatzung
zur Satzung
über Aufwendungs- und Kostenersatz
für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren
in der Stadt Friedberg
vom
§ 1
Die Satzung über Aufwendungs- und
Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren in der Stadt
Friedberg vom 01.09.2016 wird wie folgt geändert:
In §1 Abs. 1 wird der letzte Satz:
Der
Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden der Feuerwehr
gestrichen.
§2
Die
Anlage zur Satzung über Aufwendung- und Kostenersatz für Einsätze und andere
Leistungen der Feuerwehren in der Stadt Friedberg, das Verzeichnis der
Pauschalsätze, ist wie folgt zu ergänzen:
unter 1.
Streckenkosten ist die Ziffer
af)
Redundanzfahrzeug (Löschgruppenfahrzeug)
7,33 €
und unter
Ziffer 2 Ausrückestundenkosten die Ziffer
af)
Redundanzfahrzeug (Löschgruppenfahrzeug) 19,06 €
einzufügen.
§3
Diese
Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Friedberg, den
Stadt Friedberg
Roland Eichmann
Erster
Bürgermeister