Beschluss: ungeändert beschlossen

Der vom Architekturbüro Rockelmann, Friedberg, gefertigte Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 für die Grünflächen um den städtischen Wasserturm in Friedberg vom 14.04.2004 mit den textlichen Festsetzungen vom 14.04.2004 und der Begründung vom 14.04.2004 wird anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Änderungsentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              10

     

 

StR Rockelmann hat gem. Art. 49 Abs. 2 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 

Abwesend:

 

Erster BM Dr. Bergmair 

StR Büchler