Die Verwaltung wird ermächtigt, entlang der Unterzeller Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 neu für das Gebiet nördlich der Unterzeller Straße zwischen Zirbenweg und Ebereschenweg im Stadtteil Haberskirch im Rahmen von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB Lärmschutzwände innerhalb des festgesetzten Grüngürtels mit einer Höhe von mind. 3,00 m und max. 3,50 m zuzulassen. Diese sind in einem Abstand von 2,50 m von der Grundstücksgrenze zu errichten und durch eine Pflanzstreifen von 2,50 m landschaftsgerecht einzubinden.