Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat beschließt nachfolgende Aufhebung der Verordnung über das Verbrennen holziger Gartenabfälle innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile:

 

Änderungsverordnung

 

Verordnung zur Änderung über das Verbrennen holziger Gartenabfälle innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile:

 

Vom ___________

 

Die Stadt Friedberg erlässt auf Grund von § 6 Abs. 1 KrW-/AbfG in Verbindung mit § 4 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 1984 (GVBl. S. 100) folgende Verordnung:

 

§ 1

 

Die Verordnung über das Verbrennen holziger Gartenabfälle innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile vom 18.02.1986 wird aufgehoben.

 

§ 2

 

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Friedberg,

Stadt Friedberg

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              30

     

 

Abwesend:

 

StR Gürtler