Der Stadtrat beschließt nachfolgende Aufhebung der Verordnung über das Verbrennen holziger Gartenabfälle innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile:
Änderungsverordnung
Verordnung zur Änderung über das Verbrennen holziger Gartenabfälle innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile:
Vom ___________
Die Stadt Friedberg erlässt auf Grund von § 6 Abs. 1 KrW-/AbfG in Verbindung mit § 4 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 1984 (GVBl. S. 100) folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über das Verbrennen holziger Gartenabfälle innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile vom 18.02.1986 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Friedberg,
Stadt Friedberg
Dr. Peter Bergmair
Erster Bürgermeister