Sitzung: 20.09.2018 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 7, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28
Vorlage: 2018/337
Die Stadt Friedberg
beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) die 36. Änderung des Flächennutzungs- und
Landschaftsplanes der Stadt Friedberg zur Umwandlung der dargestellten
landwirtschaftlichen Flächen nördlich des bestehenden Gewerbegebietes
Derching-West und östlich des Siebenbrünnelgrabens im Stadtteil Derching in
gewerbliche Bauflächen.
Die vom Planungsbüro
Kling Consult, Krumbach, gefertigte Flächennutzungsplanänderung in der Fassung
vom 20.09.2018 mit der Begründung vom 20.09.2018 ist Bestandteil dieses
Beschlusses.