Sitzung: 20.09.2018 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28
Vorlage: 2018/339
Der
Stadtrat sieht wegen der vorliegenden immissionsfachlichen Probleme, der
fehlenden Erschließung für das Grundstück FlSt.Nr. 1071/2 und dem
beabsichtigten Maß der baulichen Nutzung für diesen Bereich ein
Planungserfordernis.
Der
Stadtrat beschließt deswegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit
Grünordnungsplan für das Gebiet südlich der Konradinstraße, westlich der
Aichacher Sttraße und nordöstlich der Gutenbergstraße in Friedberg. Sein
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 1071/2, 1071/3, 1071/106
und 1071/107 der Gemarkung Friedberg.
Die
Aufplanung erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 97
für das Gebiet südlich der Konradinstraße, westlich der Aichacher Straße und
nordöstlich der Gutenbergstraße in Friedberg“ und wird als Allgemeines
Wohngebiet (WA) im Sinne von § 4 BauNVO ausgewiesen.
Das
Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 20.09.2018 stark umrandet
gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Das
Aufstellungsverfahren ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren
durchzuführen. Die Ausarbeitung des Bebauungsplanes erfolgt durch das
Baureferat der Stadt Friedberg.