Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

Der Stadtrat sieht wegen der vorliegenden immissionsfachlichen Probleme, der fehlenden Erschließung für das Grundstück FlSt.Nr. 1071/2 und dem beabsichtigten Maß der baulichen Nutzung für diesen Bereich ein Planungserfordernis.

 

Der Stadtrat beschließt deswegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan für das Gebiet südlich der Konradinstraße, westlich der Aichacher Sttraße und nordöstlich der Gutenbergstraße in Friedberg. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 1071/2, 1071/3, 1071/106 und 1071/107 der Gemarkung Friedberg.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 97 für das Gebiet südlich der Konradinstraße, westlich der Aichacher Straße und nordöstlich der Gutenbergstraße in Friedberg“ und wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne von § 4 BauNVO ausgewiesen.

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 20.09.2018 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Das Aufstellungsverfahren ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Die Ausarbeitung des Bebauungsplanes erfolgt durch das Baureferat der Stadt Friedberg.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

 

Abwesend:

StR Beutlrock

StR Gürtler

StR Manfred Losinger