Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat beschließt nachfolgende Aufhebung der Verordnung über die Pflege von Grundstücken und deren Schutz vor Verwilderung der Stadt Friedberg (Grundstückspflegepflicht-Verordnung – GPflVO):

 

Änderungsverordnung

 

Verordnung zur Änderung über die Pflege von Grundstücken und deren Schutz vor Verwilderung der Stadt Friedberg (Grundstückspflegepflicht-Verordnung – GPflVO)

 

Vom___________

 

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund Art. 5 Abs. 2 i.V.m. Art. 45 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG – BayRS 791-1-U) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1998 (GVBl S.593), folgende Verordnung:

 

§ 1

 

Die Verordnung über die Pflege von Grundstücken und deren Schutz vor Verwilderung der Stadt Friedberg (Grundstückspflegepflicht-Verordnung – GPflVO) vom 05. September 2001 wird aufgehoben.

 

§ 2

 

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Friedberg, den

STADT FRIEDBERG

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              30

     

 

Abwesend:

 

StR Gürtler