Die Stadt Friedberg erhebt im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegen den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Biogasanlage Hörmannsberg“ der Gemeinde Ried – Planungsstand: 31.07.2018 – keine Einwände.
Die Stadt Friedberg erhebt im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegen den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Biogasanlage Hörmannsberg“ der Gemeinde Ried – Planungsstand: 31.07.2018 – keine Einwände.