- Im Rahmen der notwendigen Durchführung von vorbereitenden
Untersuchungen sind bei der Betrachtung der innerstädtischen Funktionen
vor allem die Themen Wohnen und Gewerbe/Einzelhandel, Verkehr (fließend
und ruhend), Leerstand von Gebäuden, Abriss und Neubau von Gebäuden
anzusprechen und Lösungsansätze zu erarbeiten.
- Die Beschlussfassung zu Ziffer 3 wird vertagt.
- Konkret soll in diesem Rahmen
a)
unter Betreuung des Citymanagements ein aktuelles
Einzelhandelskonzept durch ein Fachbüro erstellt werden.
b)
die Altstadtgestaltungssatzungs- und
Werbeanlagensatzung zusammen mit einem Fachbüro unter Mitwirkung der Bürger und
Architekten den aktuellen Anforderungen angepasst überarbeitet werden.
c)
Das Wettbewerbsergebnis des Architekturbüro Schober
bezüglich der Gestaltung und der Nutzung des Marienplatzes nochmals hinterfragt
und eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung der Möglichkeiten einer Tiefgarage
in Auftrag gegeben werden.
d)
Ein Projektmanagement im Rahmen der
Städtebauförderung installiert werden für drei Jahre zur Begleitung und
Umsetzung der Maßnahmen.
e)
Die Bürgerschaft, insbesondere die Bewohner,
Geschäftstreibende und Nutzer der Altstadt sind in Nachfolge des „Offenen
Planungsprozesses“ in einem Beteiligungsprozess einzubeziehen.
- Die Verwaltung wird deshalb beauftragt die geplanten Maßnahmen mit
der Regierung von Schwaben bezüglich der Förderfähigkeit im Rahmen der
Städtebauförderung abzuklären, entsprechende Angebote von
Fachplanungsbüros einzuholen und entsprechende Haushaltsmittel in die
Haushaltsplanung für 2019 ff einzubringen.