Beschluss: ungeändert beschlossen

1. Der vorgelegte überörtliche Prüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen und anerkannt. Es

    ergeben sich hierbei keine gravierenden Beanstandungen. Die Verwaltung wird beauftragt,

    die entsprechenden Textziffern und Empfehlungen zu beachten. Nachdem im Rahmen der

    örtlichen Rechnungsprüfung die Feststellungsbeschlüsse für die Jahre 1997 – 2001 bereits

    gefasst wurden, sind die Voraussetzungen zum Entlastungsbeschluss gegeben.

 

2. Nach Art. 102 (4) GO wird nach erfolgter örtlicher und überörtlicher Prüfung dem

    Schulverbandsvorsitzenden die Entlastung für die Jahresrechnungen 1997 – 2001 des

    Schulverbandes Ottmaring erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             3

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                                4

Dr. Peter Bergmair hat als Schulverbandsvorsitzender an der Abstimmung nicht teilgenommen