Beschluss: ungeändert beschlossen

Dem Stadtrat wird empfohlen, vom Bebauungsplanverfahren nach §13b BauGB zum Regelverfahren nach § 2 BauGB zu wechseln. Die öffentliche Auslegung im Rahmen des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses kann im Regelverfahren als frühzeitige Beteiligung gewertet werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth              vertreten durch StRin Brülls