Der Planungs- und Umweltausschuss stimmt den beantragten Bauvorhaben zu, was Gebäudehauptkörper des Ein- und Mehrfamilienhauses und Garagen anbelangt.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, in Verhandlungen mit dem Bauwerber die Stellplatz- und Zufahrtsflächen des Mehrfamilienhauses zu reduzieren. Bei Erzielung einer Gesamt-GRZ von 0,67 auf dem Mehrfamilienhausgrundstück wird den Bauvorhaben insgesamt zugestimmt. Sollte dies nicht erzielbar sein, ist das Vorhaben erneut dem Ausschuss vorzulegen.