Sitzung: 17.01.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27
Vorlage: 2018/513
Der Stadtrat beschließt nachfolgende Satzung:
Auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 9 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und § 132 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt die Stadt Friedberg folgende Satzung:
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen
(Erschließungsbeitragssatzung – EBS)
Vom________
§ 1
Die Erschließungsbeitragssatzung vom 17. November 2017 wird wie folgt geändert:
1. § 6 Abs. 5 Satz 3 erhält folgende Fassung:
„Weist der Bebauungsplan lediglich die Gebäudehöhe aus, so gilt in Wohn-
und Mischgebieten die durch 2,6, in Gewerbe- und Industriegebieten die durch
3,5 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe.“
2.
In § 6
Abs. 5 Satz 5 wird der Text „in Form der Wand- oder Firsthöhe“ gestrichen und „Abs.
9“ durch „Abs. 8“ ersetzt.
3.
In § 9
Abs. 9 Satz 1 wird der Text „3,5 m“ vor „Höhe des Bauwerks in Gewerbe- und
Industriegebieten“ eingefügt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Friedberg, den
Stadt Friedberg
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister