Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27

Der Stadtrat beschließt nachfolgende Satzung:

 

Auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 9 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und § 132 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt die Stadt Friedberg folgende Satzung:

 

Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

(Erschließungsbeitragssatzung – EBS)

 

Vom________

 

§ 1

 

Die Erschließungsbeitragssatzung vom 17. November 2017 wird wie folgt geändert:

 

1.   § 6 Abs. 5 Satz 3 erhält folgende Fassung:

 

Weist der Bebauungsplan lediglich die Gebäudehöhe aus, so gilt in Wohn- und Mischgebieten die durch 2,6, in Gewerbe- und Industriegebieten die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe.“

2.   In § 6 Abs. 5 Satz 5 wird der Text „in Form der Wand- oder Firsthöhe“ gestrichen und „Abs. 9“ durch „Abs. 8“ ersetzt.

 

3.   In § 9 Abs. 9 Satz 1 wird der Text „3,5 m“ vor „Höhe des Bauwerks in Gewerbe- und Industriegebieten“ eingefügt.

 


§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Friedberg, den

Stadt Friedberg

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

StR Büchler

StR Feile

StR Güntner

StR Reißner Franz