Die Abweichung von § 4 Abs. 2 Satz 2 der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung der Stadt Friedberg für die abweichende Dachform- und Neigung des Bauvorhabens wird erteilt.
Die Abweichung von § 4 Abs. 2 Satz 2 der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung der Stadt Friedberg für die abweichende Dachform- und Neigung des Bauvorhabens wird erteilt.