- Der Bauausschuss nimmt den
Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
- Das weitere Vorgehen
hinsichtlich Carsharing wird wie folgt beschlossen:
- Zunächst keine Festlegung auf einen konkreten Anbieter
- Demnach kein Verfahren für Carsharing-Sondernutzungserlaubnisse gemäß Art. 18a BayStrWG
- Allgemeines
„Carsharing-Schild“ an folgenden Standorten bzw. Bereichen:
· Kreisverkehr Bereich Baubetriebshof (Bierweg)
· Herrgottsruhstraße (sensible Prüfung erforderlich)
· Bereich „Friedberg Ost“ (Bozener Straße,…)