- Das Schreiben des AVV vom
11.12.2018 wird zur Kenntnis genommen.
- Zur Lösung der
geschilderten Probleme beschließt der Bauausschuss folgendes:
- AVV-Schreiben Punkt 1:
Anordnung eines durchgehenden absoluten Halteverbots im Bereich Ludwigstraße 1 – 5 ohne ergänzende Poller.
Als Ausgleich für die erforderlichen Be- und Entladevorgänge ist vor dem Gebäude Marienplatz 14 eine Ladezone einzurichten.
- AVV-Schreiben Punkt 3:
Anordnung eines absoluten Halteverbots im Bereich Ludwigstraße 25 (Nordseite stadteinwärts) auf einer Länge von ca. 15 m; somit Verzicht auf den bestehenden markierten Stellplatz.
- Die Situation im Bereich der Ludwigstraße 10 – 12 wird durch Anordnung eines absoluten Halteverbots verbessert; eine Ladezone in der näheren Umgebung ist zu prüfen.
- Die genannten Bereiche bzw. die dort geltenden Verkehrsregelungen sind intensiver zu überwachen. Zur Unterstützung des städtischen Personals soll das Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte für die Dauer von ca. 6 Monaten mit einem Umfang von ca. 20 Wochenstunden beauftragt werden. Über den Erfolg dieser Intensivierung ist dem Bauausschuss zu berichten.
Abstimmungsergebnis Punkt 2a:
Ja: 13
Nein: 0
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 13
Abstimmungsergebnis
Punkt 2b:
Ja: 3
Nein: 10
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 13
Abstimmungsergebnis
Punkt 3:
Ja: 2
Nein: 10
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 12
Nicht anwesend:
FrV Rockelmann
Abstimmungsergebnis
Punkt 4:
Ja: 12
Nein: 0
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 12
Nicht anwesend:
FrV Rockelmann