Die Stadt Friedberg stimmt der Planungsvereinbarung und dem Verteilungsschlüssel zur Kostenbeteiligung für das Hochwasserrückhaltebecken Merching an der Steinach (Gewässer III. Ordnung) nur unter dem Vorbehalt zu, dass bei der endgültigen Festlegung des Verteilungsschlüssels bei der Bewertung des Vorteilsanteiles die von der Stadt Friedberg als selbstständiger Vorhabensträger in Aussicht genommene Hochwasserschutzmaßnahme südlich der Lindenauer Straße berücksichtigt wird. Im Übrigen sollte sich der Verteilungsschlüssel an der Zahl der durch die Maßnahmen geschützten Baugrundstücke orientieren.