Sitzung: 21.02.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30
Vorlage: 2019/069
Der Rat der Stadt Friedberg beschließt die Übertragung der nach § 88 Abs. 3 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) übertragenen Aufgaben, Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr festgestellt
werden, in einem Umfang von 20 Stunden wöchentlich, auf das gemeinsame Kommunalunternehmen „Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte“ Anstalt des öffentlichen Rechts (A.d.ö.R.), parallel zur Überwachung und Ahndung durch die Stadt Friedberg.
Die Übertragung der Aufgaben erfolgt befristet auf ein halbes Jahr ab Beginn der Überwachung.