Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30

 

Der Rat der Stadt Friedberg beschließt die Übertragung der nach § 88 Abs. 3 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) übertragenen Aufgaben, Verfolgung und Ahndung

von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr festgestellt

werden, in einem Umfang von 20 Stunden wöchentlich, auf das gemeinsame Kommunalunternehmen „Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte“ Anstalt des öffentlichen Rechts (A.d.ö.R.), parallel zur Überwachung und Ahndung durch die Stadt Friedberg.

Die Übertragung der Aufgaben erfolgt befristet auf ein halbes Jahr ab Beginn der Überwachung.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

 

Abwesend:

StR Manfred Losinger