Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1. Landratsamt Aichach-Friedberg, Untere Naturschutzbehörde/22.02.2018

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 22.02.2018 wird zur Kenntnis genommen.

Die Angaben zur Fassung des BauGB werden aktualisiert.

Die Planzeichnung wird gemäß der Hinweise geändert bzw. korrigiert.

 

Untere Naturschutzbehörde/19.02.2018

Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 19.02.2018 wird zur Kenntnis genommen.

Zu den artenschutzrechtlichen Fragestellungen wurden zwischen zeitlich die naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erstellt, die auch Vorschläge zu Minderungs- und CEF-Maßnahmen für die artenschutzrechtliche Konfliktlösung enthalten. Die eigentliche artenschutzrechtliche Prüfung obliegt formal der unteren Naturschutzbehörde und ist für den Zeitraum des Verfahrens nach §§3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB vorgesehen. Die nötigen Maßnahmen, die eine signifikante und nachhaltige Verschlechterung des Erhaltungszustandes des Kiebitzes verhindern, und deren Monitoring werden im weiteren Verfahrensverlauf eng mit der UNB abgestimmt. Es werden Konsequenzen, für den Fall, dass das Monitoring die Unwirksamkeit der CEF-Maßnahmen feststellt, festgesetzt.

Der Umweltbericht für die Bauleitplanung wird für das Verfahren nach §§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erstellt. Die Eigenschaft als geeignete Konversionsfläche wird darin entsprechend belegt. Der Kompensationsfaktor wird in Absprache mit der UNB neu festgelegt und der sich daraus ergebende Mehrbedarf auf geeigneten externen Flächen umgesetzt, möglichst in Verbindung mit artenschutzrechtlich gebotenen CEF-Maßnahmen.

 

 

A-2. Landratsamt Aichach-Friedberg, Kreisbrandrat/02.02.2018

Die Stellungnahme des Kreisbrandrates vom 02.02.2018 wird zur Kenntnis genommen.

Der entsprechende Brandschutz ist durch den Vorhabenträger zu gewährleisten, der die Anlage gemäß der Veröffentlichung "Brandschutzgerechte Planung, Errichtung und Instandhaltung von PV-Anlagen" errichten wird (u.a. herausgegeben von der Münchner Berufsfeuerwehr und der Bundesvereinigung der Fachplaner und Sachverständigen im vorbeugenden Brandschutz). Der Vorhabenträger wird auf die vorliegenden Ausführungen hingewiesen, Handlungsbedarf für die Planung besteht hier nicht.

 

 

A-3. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/15.02.2018

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 15.02.2018 wird zur Kenntnis genommen.

Der Vorhabenträger wird über die Hinweise informiert. Die Hinweise zur Niederschlagswasserversickerung mit jeweiligen Anwendungsanweisungen sind bereits im Textteil zum Bebauungsplan enthalten. Da nur ein minimaler Bodeneingriff erfolgt, sind seitens des Vorhabenträgers keine Untersuchungen auf geogene Bodenbelastungen angezeigt.

 

A-4. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten/20.02.2018

Die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 20.02.2018 wird zur Kenntnis genommen.

Die Einfriedung ist hinter der zweistufigen Eingrünung geplant. Die Eingrünung wird bewusst in mehreren Stufen festgesetzt, den Übergang zu benachbarten Flächen bildet ein umlaufender Kräutersaum; hier verbleibt somit kein vom Landwirt nicht bewirtschaftbarer Streifen. Die Bepflanzung ist entsprechend beschrieben und der Stamm­abstand von Bäumen zu landwirtschaftlichen Flächen mit mindestens 4m festgelegt. Die vorgebrachten Hinweise sind also bereits in der Planung berücksichtigt.

Von einer ordnungsgemäßen Pflege der Flächen durch den Vorhabenträger wird ausgegangen.

 

 

A-5. Lechwerke AG/20.02.2018

Die Stellungnahme der Lechwerke AG vom 20.02.2018 wird zur Kenntnis genommen.

Der Vorhabenträger wird über die Hinweise informiert. Die weiteren Auflagen und Hinweise Bebauungsplan des Anhanges werden zudem in den Textteil des Bebauungsplanes als eigener Punkt aufgenommen. Für die Einhaltung ist der Vorhabenträger verantwortlich.

 

A-7. Amt für ländliche Entwicklung Schwaben/22.02.2018

Die Stellungnahme des Amts für ländliche Entwicklung Schwaben vom 22.02.2018 wird zur Kenntnis genommen.

 

A-6. Landratsamt Aichach-Friedberg, Gesundheitsamt/02.02.2018

Die Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom 02.02.2018 wird zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

Abwesend:

FrVe Eser‑Schuberth – vertreten durch StRin Brülls